Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Es gibt grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung, die ja nur von einer Seite ausgesprochen wird. Da beide Seiten sich einigen und beide den Aufhebungsvertrag unterschreiben, gibt es keinerlei Kündigungsfristen. Demnach kann ein Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig beendet werden – theoretisch noch am selben Tag. Ebenso entfällt der gesetzliche Kündigungsschutz. Es erfolgt keine Prüfung der sozialen Kriterien wie z.B. bei einer betriebsbedingten Kündigung, es ist auch nicht relevant, was zuvor für den Arbeitgeber geleistet wurde. Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Arbeitgeber auch eine bestehende Schwangerschaft oder Schwerbehinderung nicht berücksichtigen. Das Mitspracherecht bzw. die Prüfung des Betriebsrats entfällt hierbei ebenso.
Bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, kann der Arbeitnehmer ihn erst prüfen, sich also Zeit verschaffen und annehmen oder auch ablehnen. Im schlimmsten Fall droht dann die betriebsbedingte Kündigung, die aber auch noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Als Arbeitnehmer kann man auch- z.B. bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages- um einen Aufhebungsvertrag beim Arbeitgeber bitten. Damit kann einvernehmlich die Kündigungsfrist abgekürzt werden.
Umsetzung in der Praxis
Ein Aufhebungsvertrag muss bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen, damit er wirksam ist: Es bedarf immer der Schriftform und muss von Arbeitgeber bzw. einen Unterschriftsberechtigten und dem Arbeitnehmer unterschrieben werden (§ 623 BGB). Aufhebungsverträge per E-Mail, Fax sowie mündliche Aufhebungen sind nicht rechtswirksam.
Niemand darf zur Unterzeichnung gezwungen oder unter Druck gesetzt werden. Es gibt immer das Recht zu einer Bedenkzeit, eine sofortige Unterzeichnung ist nicht notwendig. Der Aufhebungsvertrag verliert auch seine Rechtswirksamkeit, wenn der Arbeitnehmer dazu gedrängt wurde, ihn zu unterzeichnen (BAG, Urteil vom 16. Januar 1992, Az. 2 AZR 412/91). *
Beispiel
Dörtes Vertrag läuft bis zum 31.5.2021. Ein Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Nach Gebet und Rücksprache mit ihrer Mentorin über den geplanten Wiedereinstieg bekommt Dörte über eine Freundin ein passendes Jobangebot zum 01.02.2021. Im gegenseitigen Einvernehmen wird der Vertrag über einen Aufhebungsvertrag frühzeitig zum 31.01.2021 aufgehoben.
* Vgl. dazu: Schön, Britta: So verhalten Sie sich richtig bei einem Aufhebungsvertrag, in: https://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/, 01.07.2020.