Checkliste Vorgehensweise Jahreswechsel
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Checkliste Jahreswechsel
To Do | Verantwortlicher | bis wann? | Status | Hinweise |
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Verein | ||||
kontrollieren, ob Zeitraum bzw. konkretes Datum feststeht, wann die nächste Mitgliederversammlung stattfindet | Bei der Mitgliederversammlung wird der Finanzbericht, der Tätigkeitsbericht und der Kassenprüfungsbericht vorgestellt. D.h. bis zur Versammlung müssen diese Berichte fertig gestellt sein. Außerdem wird das Budget für das neue Jahr vorgelegt. | |||
Tätigkeitsbericht (=Jahresbericht) für altes Jahr schreiben (siehe Vorlage) | ||||
ggf. kontrollieren, ob die Tarife für die Musiklizenzen noch zu den Aktivitäten im neuen Jahr passen | ||||
geplante Veranstaltungen (Festival, Regionaltag, …) bei der Haftpflichtversicherung melden, damit man dafür eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung erhält | Bei Raummietungen muss man meist den Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichversicherung vorlegen. Diese ist oft inbegriffen in die "normale" Vereinshaftpflichtversicherung. | |||
ggf. kontrollieren, ob Umfang der Haftpflichtversicherung zu Aktivitäten im neuen Jahr passt | ||||
Finanzen | ||||
Spendenbescheinigungen inkl. Spenden-Dankesbrief erstellen (siehe Vorlage) | Mitte Februar | ab Mitte Februar wollen viele Leute ihre persönlich Steuererklärung erstellen, wofür die Spendenbescheinigung benötigt wird. | ||
Finanzbericht für altes Jahr erstellen (siehe Vorlage) | ||||
Vorstand muss inkl. unterschriebenem Protokoll beschließen, in welcher Höhe und für welchen Zweck Rücklagen gebildet werden (siehe Vorlage) | ||||
ggf. Steuererklärung erstellen | nach Vereinsgründung nach 1 Jahr, danach aller 3 Jahre. Die nächste Abgabe und Frist steht auf dem aktuellen Freistellungsbescheid. | |||
Kassenprüfung durchführen (siehe Vorlage) | ||||
Budget für neues Jahr fertig stellen und in Mitgliederversammlung vorstellen (siehe Vorlage) | ||||
Personal | ||||
bei Minijob: Jahresmeldung bei Minijobzentrale erledigen | ||||
Daueraufträge der Gehälter kontrollieren | Gehaltsauszahlung für Monat Januar | Oft ändern sich zu Jahresbeginn die Beiträge der Sozialabgaben. Damit ändert sich das auszuzahlende Nettogehalt. | ||
Lohnsteuer ans Finanzamt überweisen | 10. Januar. | Bei Minijobs und Übungsleitern fällt keine Lohnsteuer an, nur bei Anstellungen mit Sozialleistungsabgaben.
Bei wenigen Vollzeitkräften muss die Lohnsteuer nur 1x im Jahr bezahlt werden, sonst pro Quartal. Die Lohnsteuersumme steht auf der Dezemberabrechnung vom Steuerbüro. |