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Anmeldung bei der Minijobzentrale

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Anleitung für die Anmeldung bei der Minijobzentrale

  1. Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen
  2. Personalfragebogen:
    Arbeitnehmer ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben
  3. Meldung zur Sozialversicherung:
    Online über https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/
    "neuen Benutzer registrieren" mit Betriebsnummer + Vereinsadresse
    Reiter "Formulare" > Anmeldung
    Nach Absenden der Daten bekommt man eine Bestätigungs-PDF.
    Danach ist man bei der Minijobzentrale angemeldet.
    Beitragsgruppen eingeben für verschiedene "6500"
Einzugsstelle = Knappschaft Bahn-See
Einzugsstellennummer 980 0000 6
Versicherungsnummer = Rentenversicherungsnummer
Personalnummer = vom Arbeitgeber selbst festzulegen
SV-Daten:
Personengruppe = 109 geringfügig Beschäftigte auswählen
Mehrfachbeschäftigung, wenn man mehrere Arbeitgeber hat. (Bsp. Teilzeit + Minijob)
Statuskennzeichen = selbst auswählen
Meldedaten:
Vertragsbeginn eintragen
KV=Krankenversicherung = Nr.6 = Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
RV=Rentenversicherung: wenn befreit ist (volle 450,00 €), dann Nr. 5 =
bei Nichtbefreiung (433,80 €), dann Nr. 6
AV= Arbeitslosenversicherung = Nr. 0 = 0 nichts zahlen beim Minijob
PV= Pflegeversicherung = Nr. 0 = 0 nichts zahlen beim Minijob
Angaben zur Tätigkeit
Tätigkeitsschlüssel = mögliche Varianten für uns als Gemeinde:
  • Sachbearbeiter
  • Gemeindereferent
  • Schulungsreferent
AÜG = Arbeitgeberüberlassung = Nr. 1
Vertragsform = Nr. 4 Teilzeit + befristet
Zum Schluss "Prüfen und Vorschau" alle Daten kontrollieren.
Danach auf "Senden" gehen. Als Nachweis als PDF abspeichern.
Wichtig: Auf Fristen achten!
Innerhalb von 6 Wochen nach Arbeitsbeginn muss Minijob angemeldet sein.
Man bekommt einen Willkommensbrief von der Knappschaft
Nun ist die Anmeldung FERTIG!
Monatliche Meldung:
Formulare > "Beitragsnachweis geringfügig Beschäftigte"
Meldedaten:
Dauerbeitragsnachweis = lohnt sich, wenn jeden Monat das gleiche Gehalt bekommt.
Beginn + Ende = bedeutet nicht die Dauer des gesamten Arbeitsvertrags, sondern nur für einen Monat. Durch den "Dauerbeitragsnachweis" gilt das Gehalt für die anderen Monate auch.
Beitrag:
durch Minijob-Rechner ausrechnen lassen
Stand 09/2021:
Mit Rentenbefreiung:
Minijobber: bekommt 450 € ausgezahlt
an die Knappschaft müssen 141,80 € gezahlt werden
(= 126,00 € SV-AG-Anteil und 15,80 € zus. AG-Anteil)
Somit kostet der Gemeinde 591,80 € eine Minijobstelle.
Ohne Rentenbefreiung:
Minijobber: bekommt 433,80 € ausgezahlt
an die Knappschaft müssen 158,00 € gezahlt werden
(= 126 € SV-AG-Anteil und 15,80 € zus. AG-Anteil und 16,20 € RV-Beitrag)
Somit kostet der Gemeinde 591,80 € eine Minijobstelle.
"Prüfen und Vorschau" > alles kontrollieren
"Senden" > PDF als Nachweis abspeichern.
SEPA-Lastschrift an Knappschaft erteilen. Das ist das einfachste und beste.
Wenn man Fristen verpasst, muss man Strafe bezahlen und wieder an Minijobzentrale Infos melden. Das ist kompliziert und anstrengend.
Gehaltsabrechnung = Lohnzettel:
Jeden Monat die Lohnzettel erstellen und an Arbeitnehmer schicken
VBG: Ende des Jahres anmelden.